Ambulante Versorgung
Marek Lommatzsch, Marco Idzko, Christian Taube, Klaus F. Rabe, Claus F. Vogelmeier, Eckard Hamelmann, Fritz Horak, Tobias Welte, Wolfram Windisch, Torsten Bauer, Johann Christian Virchow, Roland Buhl
Keine ausreichenden Hinweise auf eine Wirksamkeit von inhalativen Glukokortikoiden bei COVID-19
Eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),
der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP)
der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI),
des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP)
und der Deutschen Lungenstiftung (DLS).
Seit Längerem wird diskutiert, ob ICS generell einen protektiven Effekt bei COVID-19 haben könnten. Zwei nicht-verblindete klinische Studien, die STOIC-Studie und die PRINCIPLE-Studie, schienen dies zu bestätigen. Eine Empfehlung zu einer ICS-Therapie bei COVID-19 ist aber auf Basis dieser Datenlage nicht möglich, ICS sind zur Behandlung von COVID-19 auch nicht zugelassen. Für die Frühphase der SARS-CoV-2-Infektion mit den gegen SARS-CoV-2 spezifisch gerichteten Antikörpern stehen sehr wirksame und für diese Indikation zugelassene Therapien zur Verfügung, welche nachgewiesenermaßen die Mortalität senken. Es besteht daher kein Anlass, auf nicht-zugelassene Medikamente mit unsicherer Wirkung zurückzugreifen, wenn zugelassene Medikamente mit nachgewiesener Wirkung eingesetzt werden können. Es wird allerdings weiter ausdrücklich empfohlen, eine bestehende ICS-Dauertherapie bei Patient:innen mit Asthma oder COPD während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie und im Rahmen von COVID-19 fortzuführen.
s. dazu auch die Fachgruppe von der Fachgruppe COVRIIN und dem STAKOB am Robert Koch-Institut gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie am 21. April 2021 publizierte Stellungnahme zum Einsatz von inhalativen Steroiden bei ambulanter COVID-19 Infektion.
Tina Hellmuth, Daniela Hoppe, Sebastian Teschler, Thomas Hillmann, Reimund Hoheisel
Hygienemaßnahmen bei der Behandlung von PatientInnen mit Lungenerkrankungen in der ambulanten Physiotherapiepraxis in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie
Pneumologie 2021; 75(1): 57–59
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP)
Nikolaus Büchner, Holger Woehrle, Dominic Dellweg, Alfred Wiater, Peter Young, Holger Hein, Winfried F. Randerath
Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Pneumologie 2020; 74(9): 571-581.
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Empfehlungen
- zur Organisation und Durchführung schlafmedizinischer Leistungen
- zur Priorisierung
- zur Infektprävention im Schlaflabor
- zum Screening und Schutz von Patienten und Personal
- zur Polygrafie und zur Überdrucktherapie
Berend Feddersen, Georg Marckmann, Sabine Petri, Jürgen in der Schmitten Kommentiert von: Torsten Bauer, Erika Baum, Claudia Bause-wein, Sandra Blumenthal, Hans Jürgen Heppner, Ingmar Hornke, Hanna Kaduszkiewicz, Michael M. Kochen, Friedemann Nauck, Wiebke Nehls, Lukas Radbruch, Rolf Rossaint, Ralf Stoecker, Ulrich Wedding, Eva Winkler, Bernhard Zwißler
Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall. Ein Leitfaden aus Anlass der Covid-19-Pandemie
Deutsche interprofessionellen Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen (DiV-BVP)
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM)
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
Deutsche Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
Die Covid-19-Pandemie lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit auf die ambulante Entscheidungsfindung für den Notfall, die unter dem akut gegebenen Handlungsdruck bisher häufig nach akutmedizinischen Standards abläuft, ohne dass das Therapie-ziel, die medizinische Indikation und die Einwilligung der betroffenen Person in einem gründlichen Prozess der Vorausplanung (Advance Care Planning) geklärt wurden. Dieser Leitfaden soll ambulant tätige Ärztinnen und Ärzten in der für diese Klärung erforderlichen qualifizierten Gesprächsführung sowie in der korrespondierenden, krisentauglichen Dokumentation unterstützen. Dazu werden nach einer Vorbemerkung (II.) Hinweise zur Therapiezielklärung (III.), zur Einschätzung der Prognose (IV.) und zur Ermittlung des Patientenwillens (V.) gegeben. Eine Priorisierung (Triage) wegen der Knappheit intensivmedizinischer Ressourcen ist Aufgabe der stationären Intensivmedizin und sollte im ambulanten Bereich vermieden werden (VI.).