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Ethischer Kodex der DGP

am 31. Mai 2021 vom Vorstand und wissenschaftlichem Beirat verabschiedet
Ethischer Kodex der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zum Verhalten gegenüber der Tabakindustrie

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) ist sich ihrer besonderen Verantwortung als wissenschaftliche Fachgesellschaft des am meisten durch Tabak geschädigten Organsystems bewusst. Der 2007 von der DGP herausgegebene Kodex zur Ablehnung von Tabakindustriegeldern für die pneumologische Forschung (Pneumologie 2007; 61: S. 14) wurde von der Task Force Tabakentwöhnung auf Bitte des Vorstands der DGP überarbeitet.

Vorstand und wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin beschließen gemeinsam folgenden, für alle Mitglieder der Fachgesellschaft verbindlichen, ethischen Kodex:

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin lehnt jegliche Geld- oder Sachzuwendungen der Tabakindustrie einschließlich der E-Zigarettenindustrie und der Hersteller von Tabakerhitzern (im Folgenden zusammengefasst unter dem Begriff Tabakindustrie) oder Dritter, die von der Tabakindustrie gefördert werden, für Forschungsförderung, Spenden, Gutachterhonorare, Vortragshonorare, Reisekosten, Wissenschafts- und andere Preise, ab. Zur Tabakindustrie zählen dabei Verbände, Firmen und Einzelpersonen, die in ihrem Kerngeschäft zu Anbau, Herstellung, Marketing und Vertrieb von Tabakprodukten einschließlich E-Zigaretten und Tabakerhitzern beitragen, sowie von der Tabakwirtschaft abhängige Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen.
  2. Der Vorstand sowie die assoziierten Gremien der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin lehnen die Mitwirkung an Veranstaltungen der Tabakindustrie oder Dritter, die von der Tabakindustrie unterstützt werden, ab.
  3. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin lehnt die Kooperation mit Personen und Organisationen, die sich von der Tabakindustrie fördern lassen oder die deren Interessen befördern, ab.
  4. Angestellte der Tabakindustrie sind von einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin ausgeschlossen
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