Erteilung Eines SEPA-Lastschriftmandats für die Mitgliedsbeiträge
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Einzug per SEPA-Lastschriftmandat nur im SEPA-Raum möglich ist. Für den Einzug von Schweizer Konten bitten wir Sie, vorab zu klären, ob Ihre Bank am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt. Bei Konten außerhalb des SEPA-Raums bitten wir Sie, Ihren Jahresbeitrag per Überweisung zu begleichen.
Sollte jemand anderes die Zahlung der Mitgliedschaftsbeiträge übernehmen und dafür ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen wollen, so benötigen wir die Unterschrift der/des Zeichnungsberechtigten. Bitte verwenden Sie dazu unser
Formular .
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 26 ZZZ 0000 0 49 27 46
Mandatsreferenz ist die DGP-Mitgliedsnummer.
Ich bin für das untenstehende Konto zeichnungsberechtigt und ermächtige die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V., die wiederkehrenden Zahlungen mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Der Mitgliedsbeitrag wird regulär am 30. Juni des Beitragsjahres bzw. dem darauffolgenden Werktag von meinem oben angegebenen Konto abgebucht.