Leitlinien (beteiligt)
Aktuelle Fassung vom Oktober 2025, gültig bis 31.07.2030
Die Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Indikation und Durchführung invasiver Beatmung sowie damit zusammenhängender begleitender Maßnahmen. Mit der Leitlinie sollen die Etablierung protektiver Beatmungskonzepte im klinischen Alltag der Intensivstation aller Versorgungsstufen und eine einheitlich kritisch evidenzbasierte Anwendung von vvECMO-Therapie vorangetrieben werden. Die Leitlinie beinhaltet weiter Empfehlungen zur Indikation und Durchführung von Extrakorporalverfahren bei PatientInnen mit akuter respiratorischer Insuffizienz auf der Basis des aktuellen Stands der Literatur. Zudem zeigt die Leitlinie die besonders wichtigen Langzeitfolgen invasiver Beatmungstherapie und Arbeitsfelder für zukünftige wissenschaftliche Arbeiten auf. Auf die Pflege betreffende Aspekte wird im Rahmen der Überarbeitung ebenfalls eingegangen.
Der Einsatz der nicht-invasiven Beatmung (NIV) und der High-Flow-Sauerstoff-Therapie wird allein in Bezug auf die Abgrenzung der Indikationsstellung für unterschiedliche Patientengruppen angesprochen. Zu darüber hinausgehenden Aspekten der NIV wird auf die S3-Leitlinie Nicht-invasive Beatmung bei chronisch-respiratorischer Insuffizienz der DGP verwiesen (AWMF Reg.Nr. 020/004). Bezüglich der über die Anwendung von HFNO bei akuter respiratorischer Insuffizienz hinausgehenden Fragen der Sauerstofftherapie wird auf die S3-Leitlinie „Sauerstoff in der Akuttherapie beim Erwachsenen“ der DGP verwiesen (AWMF Reg.Nr. 020/021). Enthalten sind auch Empfehlungen zur Entwöhnung von der invasiven Beatmung, wobei speziell in Bezug auf die Situation von PatientInnen mit prolongierter Entwöhnung von der Beatmung auf die S2k-Leitlinie Prolongiertes Weaning der DGP verwiesen wird (AWMF Reg.Nr. 020-015). Die Therapie von Kindern jenseits des Neugeborenenalters mit akuter respiratorischer Insuffizienz wird angesprochen, wobei Ergänzungen in der S2k-Leitlinie zum Lungenversagen im Kindesalter zu finden sind (AWMF Reg.Nr. 024/017). Der Einsatz extrakorporaler Herz-Kreislauf-Unterstützungsverfahren ist nicht Gegenstand der Leitlinie. Hierzu wird auf die dazu vorliegende S3-Leitlinie (AWMF Reg.Nr. 011/021) verwiesen.
Begleitend zur Langfassung wurden eine Kurzfassung sowie die zugrunde liegenden Evidenzberichte und der Evidenzreport und der Leitlinienreport veröffentlicht.
Aktuelle Fassung vom Juli 2025, gültig bis 22.07.2030
Die 2025 aktualisierte Leitlinie beinhaltet Empfehlungen für die Behandlung von Erwachsenen jeglichen Geschlechts mit Psoriasis vulgaris. Angesprochen werden insbesondere die optimalen Therapieoptionen mit Blick auf Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit, die optimale Therapiedurchführung einschließlich Kontrolle und der Umgang mit häufigen Komorbiditäten. Bei der Behandlung der Psoriasis vulgaris als sytemischer Erkrankung spielen auch die möglichen Auswirkungen auf Lunge und Atemwege eine Rolle. Die Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Anwendung konventioneller Systemtherapien sowie der Gruppe der „small molecules“ und bestimmter Biologika, außerdem zur Klimatherapie, psychosozialen Therapie, den topischen Therapien und der Fototherapie.
Aktuelle Fassung vom Juli 2025, gültig bis 14.07.2030
Die im Juli 2025 veröffentlichte S2k-Leitlinie ist die erste Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der SSc. Der Bedarf an zusätzlicher Evidenz ist hoch. So stehen aktuell zur primären Therapie der Fibrose in vielen Organbereichen keine zugelassenen Medikamente zur Verfügung. Die neue Leitlinie richtet sich an alle mit der Diagnostik und Behandlung der SSc befassten Personengruppen, wie ärztliches Personal und Pflegepersonal, und soll als Leitfaden und Informationsquelle in der stationären und ambulanten Versorgung der Erkrankten dienen.
Aktuelle Fassung vom Juli 2025, gültig bis 13.07.2030
Primäre Immundefekte sind angeborene Erkrankungen des Immunsystems, die in der IUIS-Klassifikation aus dem Jahr 2024 in 10 Gruppen eingeteilt werden (s. Anhang, International Union of
Immunological Societies (IUIS) Klassifikation 2024). Die übergeordneten Sammelbegriffe SCID, CID, CVID, SCN, HIES oder VEO-IBD etc. sind klinisch hilfreich, um einen Immundefekt primär einzugrenzen, sollten aber durch eine genaue molekulare Diagnosestellung eingeordnet werden. Diese erlaubt nicht nur eine bessere Prognoseabschätzung und genetische Beratung, sondern ist zunehmend auch die Grundlagefür die Anwendung spezifischer Therapiekonzepte. Die im Juli 2025 erschienene S3-Leitlinie ersetzt und aktualisiert die zuletzt 2017 auf S2k-Niveau erstellte Überarbeitung.
Aktuelle Fassung vom Mai 2025, gültig bis 30.04.2030
Die Leitlinie bietet praktische Empfehlungen für die Betreuung und Behandlung in der Langzeit-Nachsorge von krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Literatur, den (inter-)nationalen Nachsorgeempfehlungen und der praktischen klinischen Erfahrung (Expert:innenkonsens). Zur Patient*innenzielgruppe zählen hier geheilte, ehemals krebskranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab 5 Jahren nach Ende der onkologischen Therapie. Mit der Leitlinie veröffentlicht wurde ein Evaluationsbogen zum Nutzen der Leitlinie.
Aktuelle Fassung vom April 2025, gültig bis 29.04.2030
Bei der im Juli 2025 neu erschienenen S3-Leitlinie handelt es sich um die Aktualisierung der S3-Leitlinie aus dem Jahr 2018 sowie um eine Aktualisierung und Anpassung der US-amerikanischen Quellleitlinie “Surviving Sepsis Campaign: International guidelines for management of sepsis and septic shock 2021“. Die Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Sepsis-Gesellschaft e.V. erstellt. Neben der Langfassung wurden eine Kurzversion und mit dem Dokument "Update 2025: was ist neu? eine Übersicht aller Empfehlungsänderungen gegenüber der vorherigen Fassung veröffentlicht.
Aktuelle Fassung vom April 2025, gültig bis 01.04.2030
Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, während der belastenden onkologischen Therapien zu unterstützen und zu stabilisieren und damit eine erfolgreiche Therapüie zu ermöglichen, ist Ziel dieser Leitlinie. Die Unterstützung von Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, erfordert ein fundiertes, interdisziplinäres und multidisziplinäres Vorgehen. Mit der im September 2024 erschienenen Leitlinie wurde die vorherige Version in enger Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachgebieten, unter den Maßgaben des Onkologischen Leitlinienprogrammes und der AWMF aktrualisiert. Im Rahmen des Updates wurde die Leitlinie um die Themenkomplexe Kardiotoxizität und zentrale Neurotoxizität ergänzt. Zudem wurde ein Kapitel zu den Nebenwirkungen bei Bestrahlung des Urogenitaltrakts und der komplexe Part der Immuntherapie eingearbeitet. Neben der Langversion wurde eine Patientenleitlinie "Supportive Therapie - Vorbeugung und Behandlung von Nebenwirkungen einer Krebsbehandlung" sowie Merkblätter der AG Patientenleitlinie zum "Exanthem-Pruritus" und zum "Hand-Fuß-Syndrom" veröffentlicht. Die Leitlinie finden Sie auch in der OL-App: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/.
Aktuelle Fassung vom April 2025, gültig bis 31.03.2030
Die Leitlinie enthält evidenzbasierte Empfehlungen für die umfassende Behandlung, Monitoring und Management von Patienten und Patientinnen mit systemischem Lupus erythematodes (SLE), einschließlich Lupusnephritis (LN) und sekundärem Antiphospholipid-Syndrom (APS) sowie Kinderwunsch und Schwangerschaft. Adressiert wird das multidisziplinäre Behandlungsteam und darüber hinaus auch das die Patientinnen und Patienten mitbetreuende ärztliche Personal. Die Leitlinie beinhaltet aktuellen Therapiestandards, die bis dato nur im internationalen Raum existierten, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten im deutschsprachigen Raum.
Aktuelle Fassung vom April 2025, gültig bis 31.03.2030
Die oropharyngeale Schluckstörung (Dysphagie) ist die bedeutendste Funktionsstörung infolge einer Kopf-Hals-Tumor-Erkrankung und mögliche Folge der notwendigen
onkologischen Therapie. Die Folgen der Schluckstörungwirken sind für die Betroffenen oft mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität verbunden. Häufig ist das für die soziale Teilhabe so wichtige Essen in Gesellschaft anderer Menschen durch eine oropharyngeale Dysphagie erheblich eingeschränkt oder gar unmöglich, was u.a. Depressionen verursachen und intensivieren kann. Infolge der Dysphagie kann zudem vor allem aber auch eine lebensbedrohliche Gefährdung für die Betroffenen im Falle der Entwicklung einer Mangelernährung, des Auftretens einer Aspirationspneumonie und einer Sarkopenie entstehen. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen für die sechs Themenkomplexe Epidemiologie, Diagnostik, Management, Therapie, Prävention und Patienteninformation. Sie ergänzt die bestehenden S3-
Leitlinien zum Plattenepithelkarzinom des Oro- und Hypopharynx des Leitlinienprogramms Onkologie aus 2024, der Mundhöhle, Leitlinienprogramm Onkologie, 2021 und des Larynx, Leitlinienprogramm Onkologie, 2019. Begleitend zur Langversion gibt es eine Kurzversion sowie den leitlinienreport und den Evidenzbericht zum Erstellungsprozess der Leitlinie. Dies Leitlinienentwicklung wurde im Auftrag des BMG auf Grundlage des § 139b Absatz 6 SGB V durch Evidenzberichte des IQWiG unterstützt (siehe: https://www.iqwig.de/projekte).
Aktuelle Fassung vom Dezember 2024, gültig bis 19.12.2029
Postoperative Wundinfektionen sind die in Deutschland am häufigsten im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Die unter Federführung der DGHM entwickelte Leitlinie gibt Hinweise zur Durchführung der Antibiotikaprophylaxe bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die sich einem operativen oder invasiven bzw. interventionellen Eingriff unterziehen. Sie richtet sich an ambulant oder im Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte, die Operationen bzw. invasive Eingriffe mit PAP-Indikation vornehmen. Beleitend zur Langversion wurden eine Kurzfassung und eine Patientenleitlinie veröffentlicht. Mit der Leitlinie soll die Qualität der perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) verbessert und postoperative Wundinfektionen (SSI) verhindert werden und damit stationäre Liegedauer und Sterblichkeit durch SSI vermindert werden. Zielsetzung sind u.a. die Etablierung evidenzbasierter nationaler Standards zur PAP mit Sicherstellung der adäquaten Antibiotikaauswahl, des adäquaten Zeitpunkts von Erstdosis und ggf. Wiederholungsdosis sowie der adäquaten PAP-Dauer. Die Leitlinienentwicklung wurde mit Mitteln des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter dem Förderkennzeichen 01VSF21022 gefördert.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2024, gültig bis 15.12.2029
Eine invasive Aspergillose ist bei Intensivpatienten schwer zu diagnostizieren und wird deshalb, wie Autopsiestudien nahelegen, häufig übersehen. Viele Arten der Gattung Aspergillus können -in der Regel beim Einatmen der Sporen- zu allergischen, chronischen und akut invasive Erkrankungen führen. Invasive Aspergillosen (IA) betreffen deshalb in erster Linie die Lunge und Atemwege
einschließlich der Nasennebenhöhlen. Das Risiko für die Entwicklung invasiver Infektionen ist insbesondere vom Immunstatus der Patientinnen und Patienten abhängig. Die Leitlinie gibt Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie der invasiven Aspergillose bei Intensivmedizinisch behandelten Patientinnen und Patienten.
Aktuelle Fassung vom September 2024, gültig bis 29.09.2029
Der Geltungsbereich der S3-Living Guideline Multimorbidität bezieht sich auf erwachsene Patientinnen und Patienten mit Multimorbidität, d. h. mit mindestens drei chronischen Erkrankungen, mit oder ohne akuten Beratungsanlässen und ggf. komplexen psychosozialen Problemlagen.
Da Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen meistens auf monomorbide Personen ausgerichtet sind, sind aus diesen inhaltlich zumeist keine inhaltlichen Bezüge untereinander ersichtlich. Ziel der überarbeiteten Leitlinie ist es, hieraus resultierende widersprüchliche Behandlungsstrategien und Polypharmazie mit unüberschaubaren Medikamenteninteraktionen und unerwünschten Wirkungen zu verhindern. Die Leitlinie beinhaltet auf der Grundlage neuer Evidenz evidenzbasierte und konsensbasierte Empfehlungen für die Patientenversorgung, die insbesondere die Strukturierung der Konsultation und die Priorisierung von Problemen ermöglicht. Die Patientenperspektive wird dabei in den Mittelpunkt der Entscheidungsprozesse gestellt und eine über den Beratungsanlass hinausgehende strukturierte Vorgehensweise vorgeschlagen. Die Leitlinie ist als Lang- und Kurzversion veröffentlicht, zudem gibt es eine Patientenversion und eine Kurzversion in englischer Sprache.
Aktuelle Fassung vom September 2024, gültig bis 24.09.2029
Die überarbeitete Leitlinie beinhaltet evidenzbasierte Diagnostik- und Behandlungsprogramme für Patintinnen und Paitenen mit einer Querschnittlähmung (QSL) in der Akutphase. Ziel der Behandlung in der Akutphase ist es, die strukturelle Schädigung des Rückenmarks bzw. der Cauda equina zu verringern und assoziierte Komplikationen zu vermeiden. Neu ist die Fokussierung der Leitlinie auf die Akutphase -die Zeitperiode bis zu 14 Tage nach Eintritt einer QSL. Zudem beinhaltet die Leitlinie nun Empfehlungen für eine traumatische und eine nicht traumatische QSL. Die Leitlinie beinhaltet Empfehlungen für die Prähospitalphase über den Schockraum bis zur akut- und intensivmedizinischen Erstbehandlung. Neben Empfehlungen zu QSL assoziierten Phänomenen werden Ansätze zur Prävention von Komplikationen sowie die Auswirkungen der Veränderungen des autonomen Nervensystems beschrieben. Beleitend zur Langversion wurden eine Kurfassung und eine Patientenleitlinie veröffentlicht. Die Leitlinienentwicklung wurde mit Mitteln des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter dem Förderkennzeichen 01VSF22004 gefördert.
Aktuelle Fassung vom August 2024, gültig bis 01.04.2029
ANCA-assoziierte Vaskulitiden (AAV) zählen zu den sog. „orphan diseases“, (sog. äußerst seltene lebensbedrohliche oder chronische Erkrankungen). Mit der neuen Leitlinie wurde die vorherige S1-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der AAV aktualisiert und auf S3-Niveau angehoben. Eine Überarbeitung war aufgrund der Vielzahl neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere im Rahmen der Therapie, so z.B. der Zulassungen von Biologika, geboten. Die neue Version dient als Leitfaden für die Diagnostik und Therapie von Patienten mit AAV auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.
Aktuelle Fassung vom Juli 2024, gültig bis 23.07.2029
Die im Juli 2024 veröffentlichte Leitlinie umfasst die Behandlung stationär intensivmedizinisch behandelter Erwachsener (ab 18 Jahren), bei denen ein Polytrauma diagnostiziert wurde. Ein Polytrauma liegt vor bei einer gleichzeitig entstandenen Verletzung mehrerer Körperregionen oder Organsysteme, von denen mindestens eine oder mehrere Verletzungen in Kombination lebensbedrohlich ist/sind. Die Leitlinie bezieht sich auf die stationäre intensivmedizinische Versorgung erwachsenerPatient*innen mit diagnostiziertem Polytrauma. Die Leitlinie beschreibt Herausforderungen und optimale Behandlungsstrategien für Polytraumapatient*innen auf der Intensivstation und bietet Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der vorliegenden Evidenz und dem Expertenkonsens. Neben der Langfassung wurden der Leitlinienreport mit Evidenztabellen (Evidenztabellen im Extradokument) und eine Kurzfassung veröffentlicht.
Aktuelle Fassung vom Juni 2024, gültig bis 30.08.2028
Übereinstimmung besteht dahingehend, dass Gesundheitsfürsorge bzw. Gesundheitsversorgung klar zu priorisierende Güter sind. Die Leitlinie setzt sich mit Wegen auseinander, mit denen unter Betrachtung der ökologischen Nachhaltigkeit, ein Nachhaltigkeitsmanagement in der Intensiv- und Notfallmedizin entwickelt werden kann, ohne dass ohne das es zu einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten und Personal kommt. Aktuell sind Audits in Deutschland und Europa (Ausnahme UK) im Gegensatz zu nicht-europäischen Ländern kaum etabliert. Die Leitlinie beleuchtet insbesondere vier Schwerpunktbereiche, so 1. Organisationsstrukturen im Krankenhaus/Intensivstationen/ZNA, 2. Ressourcen- und Energiemanagement, 3. Hygiene und Nachhaltigkeit und 4. Überversorgung und Nachhaltigkeit.
Aktuelle Fassung vom April 2024, gültig bis 31.03.2029
Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Reduzierung möglicher Risiken beim Sport und Vermeidung von Folgeschäden durch die sportliche Belastung. Die aktuelle Leitlinie beinhaltet interdisziplinäre, auf Expertenkonsens basierende Empfehlungen zur Durchführung sportmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, die Ärztinnen und Ärzte bei der Auswahl individuell abgestimmter Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer Beratung zum sportlichen (Wieder-)Einstieg und/oder der sportmedizinischen Begleitung unterstützen sollen. Mit Hilfe einer breiteren Bekanntmachung und Implementierung sportmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen soll die Versorgungssituation der Bevölkerung im Freizeit- und Breitensport verbessert werden. Ergänzend zur Leitlinie wurden ein Anamnesebogen, ein Untersuchungsbogen und ein Bericht zur Synopse internationaler Leitlinien und Konsensusdokumente zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Fassung vom Januar 2024, gültig bis 30.01.2029
Die Leitlinie aktualisiert die zuvor im Jahr 2017 veröffentlichte Version. Sie beinhaltet Empfehlungen zum diagnostischen, therapeutischen und präventiven Management bei Säuglingen jenseits der Neonatalperiode, Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ohne Grunderkrankung mit ambulant erworbener Pneumonie (pCAP) und deren Komplikationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nicht umfasst sind Patientinnen und Patienten mit neonataler oder nosokomialer Pneumonie bzw. mit Pneumonie unter Immunsuppression oder auf dem Boden einer pulmonalen oder sonstigen Grundeerkrankung.
Neues enthält die Leitlinie vor allem in Bezug auf Definition und Schweregradeinteilung, zur Diagnostik, zur Therapie mit Sauerstoff und zum Themenkomplex Therapie mit oder ohne Antiinfektiva. Außerdem wurde das Kapitel zu Diagnostik und Management ausführlicher gestaltet. Veröffentlicht istneben der Langversion auch eine Kurzversion.
Aktuelle Fassung vom Januar 2024, gültig bis 14.01.2029
Diese S2k-Leitlinie spricht Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion hinsichtlich neurologischer Manifestationen, von neurologisch Erkrankten mit und ohne SARS-CoV-2- Infektion, von Betroffenen mit Post-COVID-Syndrom und für den Umgang mit möglichen Impfkomplikationen der SARS-CoV-2-Impfung aus. Dabei soll diese Leitlinie in der Praxis und Klinik einfach anwendbar sein.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2023, gültig bis 30.11.2028
Die erstmals im November 2020 publizierte Erstfassung liegt jetzt als aktualisierte Version 4 (3.Update), Stand 1.12.2023 vor. Thematisiert werden Maßnahmen der Rehabilitation, einschließlich der Früh-Rehabilitation. Die Leitlinie umfasst die Versorgung von COVID-19-Patienten*innen mit den Mitteln der medizinischen Rehabilitation und der ambulanten und Langzeit-Betreuung nach COVID-19, u.a. bei längerer Persistenz von Symptomen im Sinne von Long COVID (LC) bzw. Post COVID (PC). Außerdem werden Hygieneaspekte im Kontext von SARS-CoV-2-Erkrankungen und nachfolgender medizinischer Rehabilitation aufgegriffen.
Aktuelle Fassung vom September 2023, gültig bis 04.09.2028
Das Auftreten von Schimmel in der Wohnung oder am Arbeitsplatz wird gegenwärtig von der Allgemeinbevölkerung als das wichtigste Innenraumschadstoffproblem angesehen. Diese Leitlinie soll Ärztinnen und Ärzte darin unterstützen, Patienten, die verstärkt gegenüber Schimmelpilzen exponiert sind (umgangssprachlich: „Schimmelpilzbelastungen“), aus medizinischer Sicht zu beraten und zu behandeln. Mit der Leitlinie wurde die Version aus 2016 aktualisiert. Neuerungen betreffen insbesondere die Kapitel zu den Infektionen und den Diagnoseverfahren. Hier bestand aufgrund neuer Erkenntnisse Aktualisierungsbedarf. Zusätzlich zur Langversion wurde eine Kurzversion publiziert.
Aktuelle Fassung vom August 2023, gültig bis 20.08.2028, z.Zt. in Überarbeitung
Die S1-Leitlinie adressiert Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Anästhesiologie und dient zur Information für Anästhesiepfleger-/innen und anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten. Mit der Leitlinie „Atemwegsmanagement“ soll die anästhesiologische Versorgung von Erwachsenen, die im Rahmen ihrer ambulanten oder stationären Behandlung eine anästhesiologische Versorgung mit Sicherung der Atemwege benötigen, verbessert werden. Aktuell wird die Leitlinie unter Beteiligung der DGP überarbeitet und soll ein Upgrade auf S2k-Niveau erfahren.
Aktuelle Fassung vom Juli 2023, gültig bis 30.07.2028
In der 2023 erschienenen Überarbeitung der Leitlinie werden diagnostische und therapeutische Vorgehen bei Vorgeschichte von allergischen Allgemeinreaktionen nach Hymenopterenstichen sowie die Notfalltherapie einschließlich der Verordnung eines Adrenalin-Autoinjektors besprochen und auch andere übersteigerte Stichreaktionen behandelt. Beleuchtet werden Indikationen und Kontraindikationen der HG-AIT, Wirksamkeit und Sicherheit, Durchführung, Sicherheit, Risikofaktoren und unerwünschte Wirkungen, sowie Zukunftsperspektiven. Die Überarbeitung enthält Neues insbesondere zu den diagnostischen Verfahren, zudem werden neue Erkenntnisse zu Risikofaktoren und Strategien im Umgang damit angesprochen.
Aktuelle Fassung vom Juli 2023, gültig bis 30.06.2027
Mit der neuen Leitlinienüberarbeitung wurde die zuletzt 2015 erschienene S2e-Leitlinie auf S3-Niveau angehoben. Die Überarbeitung berücksichtigt die bis dato aktuelle Evidenz (Forschungsstand bis Ende Juni 2022, Oxford 2011 statt 2009) zur Lagerung und Mobilisation Erwachsener auf Intensivstationen und wurde im PICO-Format erarbeitet. Sie beinhaltet auf dieser Grundlage Empfehlungen, die eine möglichst hohe Qualität und Sicherheit gewährleisten oder sich prognostisch positiv auf Endpunkte wie Mortalität, Funktionalität, Lebensqualität, Kognition, Beatmungsdauer oder die Intensivstations- sowie Krankenhausverweildauer auswirken können. Neu sind eine differenziertere Betrachtung der Frühmobilisation (Beginn ≤72 h nach Aufnahme auf die Intensivstation) im Rahmen der Mobilisation auf der Intensivstation sowie das neue Kapitel Hilfsmittel und Neuromuskuläre Elektrostimulation.
Aktuelle Fassung vom Juli 2023, gültig bis 13.07.2028
Mukoviszidose (= Zystische Fibrose; CF; E 84.-) ist die häufigste lebensverkürzende, autosomal-rezessive Erkrankung in Deutschland. Die Leitlinie unmfasst alle Patientengruppen (pränatal, Kinder- und Jugendliche, Erwachsene) bei Verdacht auf Mukoviszidose bzw. einer CFTR-bedingten Erkrankung. Mit der neuen Leitlinie wurde die Empfehlungen zur Diagnostik der Mukoviszidose aus der vorherigen Fassung aktualisiert.
Aktuelle Fassung vom Juli 2023, gültig bis 30.06.2028
Die 2023 erschienene Leitlinie ist ein Update der 2015 erarbeiteten Leitlinie und befasst sich mit den allgemeinen Grundlagen zur Aufklärung von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Arzneimittel und Entwicklungen sowie den Defiziten und Kontroversen hierzu. Mit der Leitlinie soll die Versorgungsqualität mit Blick auf die als erheblich angesehene Unterversorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Sie enthält Neues mit Blick auf die neuen Erkenntnisse zu (gezielten) diagnostischen Methoden der Allergiediagnostik. Nicht eingegangen wird auf Details zu den Diagnostikverfahren, bzw. zu spezifischen Vorgehensweisen bei Überempfindlichkeitsreaktionen auf einzelne Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen sowie auf bestimmte seltenere, durch Arzneimittelüberempfindlichkeiten ausgelöste Krankheitsbilder.
Aktuelle Fassung vom April 2023, gültig bis 29.04.2028
Die neu erschienene Leitlinie
Mit der neu erschienenen Leitlinie werden erstmalig präklinische Behandlungsleitlinien und Handlungsempfehlungen für katastrophenmedizinische Schadenslagen (inklusive der Versorgungsstufen 3 und 4) zur Sicherung der adäquaten medizinischen Versorgung von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen als interdisziplinäre und bundesweit einheitliche Basis aufgestellt. Weiteres Ziel ist die Anwendbarkeit in den MTF-Einheiten des Bundes (Rahmenkonzept MTF, BBK 2018); als Handlungsempfehlung für die in der präklinischen Versorgung tätigen Ärztinnen, Ärzte, Rettungsdienstmitarbeiter, Bevölkerungsschutzhelferinnen und –helfer.
or diesem Hintergrund besteht der Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Rahmen eines Forschungsprojektes katastrophenmedizinische Behandlungsleitlinien und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die auch für den Einsatz der Medizinischen Task Force (MTF) anwendbar sind.
Aktuelle Fassung vom Februar 2023, gültig bis 13.02.2028
Die hohe Inzidenz der Erkrankung und damit Relevanz im klinischen Alltag, umfangreiche Studienlage und ein großer Erkenntniszuwachs in den letzten Jahren machten eine Aktualisierung der Leitlinie notwendig. Die Leitlinienaktualisierung ist in einer Lang- und Kurzfassung erschienen. Sie nimmt insbesondere zu den Fragestellungen hinsichtlich Vor- und Nachteilen der zur Verfügung stehenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, der zu empfehlenden diagnostischen Abfolge von Untersuchungen unter verschiedenen klinischen Bedingungen und den erforderlichen Therapiemaßnahmen bei bestätigter venöser Thromboembolie Stellung und geht auf die folgenden weiteren Fragestellungen ein: - wann ist eine invasive Reperfusionsstrategie bei tiefer Venenthrombose bzw. Lungneembolie notwendig?
- wie unterscheidet sich das Vorgehen in vulnerablen Patientenkollektiven (z.B. ältere Menschen, Schwangere, Jugendliche) sowie unter besonderen Begleitumständen (z.B. schwere
Adipositas, Nieren-/Leberinsuffizienz, Tumorerkrankung)?
- unter welchen Voraussetzungen ist nach Abschluss der Akuttherapie eine medikamentöse Sekundärprophylaxe und damit ggf. eine zeitlich unbefristete Fortsetzung der Antikoagulation zur Sekung des VTE-Rezidivrisikos empfehlenswert?
- welche Besonderheiten hinsichtlich Diagnostik und Therapie sind bei seltenen Thrombosemanifestationen zu beachten?
- wie sollte mit antikoagulierten VTE-Patienten in Notfallsituationen (z.B. dringlich erforderliche Operation, schwere Blutung) verfahren werden?
Ziel der Leitlinie ist die Optimierung von Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie. Die medizinische Qualität von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren stand dabei im Vordergrund; ökonomische Aspekte waren nicht primär entscheidungsbestimmend.
Aktuelle Fassung vom Februar 2023, gültig bis 01.02.2024, z.Zt. in Überarbeitung
Diese Leitlinie soll Ärzten zu arzneitherapeutischen Entscheidungen bei Patienten mit Multimorbidität und Multimedikation Hinweise auf potenziell vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie geben und operationalisierbare Empfehlungen zur Risikominimierung und Optimierung im Sinne der Patientenpräferenzen und evidenzbasierter Medizin liefern, die zwischen den für die Behandlung der betroffenen Erkrankungen zuständigen Fachgesellschaften abgestimmt sind. Da Patienten mit Multimorbidität häufig nicht in Studien zu Arzneimitteltherapie eingeschlossen werden ist der Expertenkonsens als bestverfügbare Evidenz hier besonders wichtig. Begleitend zu den inhaltlichen Empfehlungen sollen laienverständliche Hinweise für Patienten den Arzt dabei unterstützen, die therapeutische Abwägungsentscheidung dem Patienten zu erläutern, um eine partizipative Entscheidungsfindung zu ermöglichen und die behandlungsbezogene Gesundheitskompetenz und Adhärenz der Patienten zu verbessern.
Aktuelle Fassung vom August 2022, gültig bis 01.08.2027
Die Leitlinie soll dazu beitragen, dass Menschen mit einer Querschnittlähmung wissenschaftlich begründet, angemessen, wirtschaftlich und qualitätsgesichert behandelt und betreut werden. Das praktische Wissen ist mitentscheidend für den Erfolg der Atemunterstützung. Dieses Wissen kann nur durch zusätzliche praktische Kurse und Schulungen erworben werden. Diese Leitlinie wurde von Experten aus Deutschland und der Schweiz für alle Betroffenen und Fachpersonen erarbeitet, die Menschen mit einer Querschnittlähmung behandeln, betreuen und versorgen. Die Leitlinie beschreibt die querschnittlähmungsspezifischen, respiratorischen Probleme unter (mit) Berücksichtigung der weiteren gestörten (gastrointestinalen) körperlichen Funktionen einschließlich der autonomen Dysreflexie und deren Auswirkungen auf die Atmung. Das diagnostische und therapeutische Vorgehen betreffend das Husten- und Sekretmanagement wird dargestellt. Die technischen und fachlichen Voraussetzungen in den Behandlungszentren und in der außerklinischen Versorgung und Betreuung beatmeter und in ihrer Atmung unterstützter Menschen mit einer Querschnittlähmung werden erörtert und das Wissen um diese Problematik dargestellt. Es werden praktische Hinweise zum Vorgehen und den Anforderungen bei der Überleitung der Patienten nach Hause oder in eine in anderer Weise organisierte außerklinische Versorgung gegeben.Zudem wird auf die Bedeutung der lebenslangen Nachsorge dieser Patientengruppe hingewiesen, um die Qualität der Behandlung und Versorgung zu erhalten und das Überleben zu sichern.
Aktuelle Fassung vom Juni 2022, gültig bis 29.06.2027
Die klinische Wirksamkeit und Sicherheit der AIT ist in der Vergangenheit anhand zahlreicher kontrollierter Studien- und Metaanalysen dokumentiert worden. Seit der letzten Leitlinienversion 2014 waren zahlreiche neue klinische Studien und Metaanalysen erschienen und Veränderungen durch die Therapie-Allergene-Verordnung (TAV) zu verzeichnen, die eine Aktualisierunmg erforderlich machten und im Rahmen des Updates aufgegriffen werden. Die überarbeitete S2k-Leitlinie zur AIT beschreibt die Entwicklung und Zielsetzung der Leitlinie, die immunologischen Wirkmechanismen, Allergenextrakte und ihre Bewertung und Zulassung, die Wirksamkeit und Sicherheit der AIT, Indikationen und Kontraindikationen, die Durchführung, Sicherheit, Risikofaktoren und unerwünschte Wirkungen, die Notfalltherapie sowie Zukunftsperspektiven.
Aktuelle Fassung vom Februar 2022, gültig bis 31.01.2025
Urtikaria ist eine häufige, durch Mastzellen ausgelöste Erkrankung, die durch das Auftreten von Quaddeln und/oder Angioödemen gekennzeichnet ist. Die Lebenszeitprävalenz für Urtikaria liegt bei nahezu 20 %. Die chronische Urtikaria (d.h. die chronische spontane Urtikaria und die chronische induzierbare Urtikaria) beeinträchtigt die Lebensqualität und wirkt sich auf die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit und in der Schule aus. Allgemeines Ziel der Leitlinie ist es, Ärzt:innen in der Praxis und Klinik einen Überblick über expert:innengeleitete und evidenzbasierte diagnostische und therapeutische Ansätze für die verschiedenen Unterformen der Urtikaria an die Hand zu geben.
Aktuelle Fassung vom Januar 2022, gültig bis 26.01.2027
Die extrakorporale Photopherese (ECP) ist ein vor fast 40 Jahren im Fachbereich der Dermatologie entwickeltes Therapieverfahren, das die Leukapherese mit der Photochemotherapie verbindet. Seit ihrer ursprünglichen Zulassung für die Behandlung des kutanen T-Zell-Lymphoms (CTCL) erfolgte eine zunehmende Erweiterung des Indikationsspektrums. Dies betrifft wesentlich die Behandlung der Graft-versus-Host-Disease (GvHD)1, der systemischen Sklerose2 und der Abstoßungsreaktion nach Organtransplantation (insbesondere nach Herz- und Lungentransplantation)3,4. Zusätzlich findet die ECP Anwendung bei der atopischen Dermatitis, bullösen Autoimmundermatosen sowie dem erosiven Lichen mucosae5. Die vorliegende Leitlinie gibt Empfehlungen zur Anwendung der ECP bei diesen Indikationen.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2021, gültig bis 31.12.2022, z.Z. in Überarbeitung
Die COVID-19-Pandemie geht mit einem erhöhten Bedarf an akut- und intensivmedizinscher Behandlung einher. Trotz Ausweitung und optimaler Nutzung der vorhandenen Kapazitäten erscheint es möglich, dass die intensivmedizinischen Ressourcen nicht mehr für alle Patienten ausreichen, die diese benötigen. Der Bedarf an Handlungsorientierung für die resultierenden schwierigen Entscheidungen veranlasste die Verfasser erstmals im März 2020, in Abstimmung mit den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften, die vorliegenden Empfehlungen zur Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie zu erarbeiten. Sie sollen den verantwortlichen Akteuren durch medizinisch und ethisch begründete Kriterien und Verfahrensweisen eine Entscheidungsunterstützung bieten. An der Erstellung waren Fachvertreter aus klinischer Notfallmedizin, Intensivmedizin, Medizinethik, Recht und weiteren Disziplinen beteiligt.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2021, gültig bis 01.01.2026, z.Zt. in Überarbeitung
Allergische Erkrankungen, wie allergisches Asthma, allergische Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen), das atopische Ekzem (Neuodermitis) und Nahrungsmittelallergien treten vermehr auf. Kausale Therapieansätze sind beschränkt. Die dritte Aktualisierung der S3-Leitlinie Allergieprävention beinhaltet Empfehlungen für alle ärztlichen und nicht-ärztlichen Fachgruppen bei der Betreuung von Allergikern bzw. Personen mit erhöhtem Allergierisiko oder Beratungsbedarf hinsichtlich Allergieprävention (Primärprävention, insbesondere hinsichtlich atopischer Erkrankungen). Zielgruppen der Sekundärprävention sind Personen mit frühen Krankheitszeichen (z.B. bronchialer oder nasaler Hyperreagibilität bei nachgewiesener Sensibilisierung) und sensibilisierte, noch symptomlose Personen. Die Leitlinie beinhaltet aktualisierte wichtige Empfehlungen zur mütterlichen Ernährung während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie des Säuglings in den ersten Lebensmonaten, zur (Haus)Tierhaltung und zur Exposition gegenüber Luftschadstoffen (Tabak, Stickoxiden, Ozon und Feinstaub) .
Aktuelle Fassung vom Juni 2021, gültig bis 31.12.2024
Bei der COVID-19-Pandemie handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelndeSituation, die die palliativmedizinische Versorgung an verschiedenen Punkten berührt. Es gilt auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Atemnot und Angst im Bereich der Akutmedizin vorbereitet zu sein und die akutmedizinischen Strukturen in ihrer Kompetenz mittels klarer Handlungsempfehlungen und Beratung durch palliativ-medizinische Spezialist:innen entsprechend zu stärken. Zudem muss die palliativmedizinische Versorgung im ambulanten und stationären Sektor trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden.
Aktuelle Fassung vom März 2021, gültig 31.03.2024, verlängert bis 07.03.2026
Die Gültigkeit der Leitlinie aus dem Jahr 2021 wurde nach inhaltlicher Überprüfung bis 07.03.2026 verlängert. Ziel der Leitlinie ist es, die Transition von der pädiatrischen Versorgung in Versorgungseinrichtungen der Erwachsenenmedizin für chronisch kranke Jugendliche und junge Erwachsene bzw. solche in Nachsorge nach einer schwerwiegenden Erkrankung fachübergreifend zu strukturieren und zu standardisieren. Die Empfehlungen beziehen sich auf Jugendliche und junge Erwachsene mit chronisch somatischen Gesundheitsstörungen (in der Regel 12-24 Jahre), die zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung in der Lage sind. Jugendliche in der Nachsorge nach einer schwerwiegenden Erkrankung, wie z.B. nach einer hämatologischen oder onkologischen Erkrankung oder nach einer Organtransplantation, sind formal nicht chronisch krank und erleben sich häufig auch nicht so. Dennoch ist eine regelmäßige multidisziplinäre Nachsorge wichtig. In der Leitlinie werden sie nicht gesondert genannt, sondern unter dem Begriff „chronisch krank“ subsummiert.
Die Leitlinie ist im Sinne einer Ergänzung der krankheitsspezifischen Empfehlungen zu sehen (Cameron et al. 2018, Foster et al. 2017, Neu et al. 2015, Oommen & Schütz 2019, Sable et al. 2011).
Aktuelle Fassung vom Februar 2021, gültig bis 31.12.2025, zZt. in Überarbeitung
Die Empfehlungen der interdisziplinären Leitlinie richten sich an folgende Ärzte in der Primärversorgung, die mit der Beratung, Diagnostik und Behandlung von Patienten mit akutem und chronischem Husten befasst sind: Allgemeinmediziner, Pneumologen, Ärzte mit Zusatzbezeichnung Naturheilkunde. Sie dient zur Information für HNO-Ärzte und Patienten.
Ziele der Leitlinie sind
- Überdiagnostik und Überversorgung beim Symptom akuter Husten zu vermeiden und somit den nicht nutzengerechten Medikamenten- und Antibiotikaverbrauch bei Patienten mit banalen Atemwegsinfekten zu senken.
- Über- und Unterversorgung beim Symptom chronischer Husten zu vermeiden.
- Patienten und Ärzten eine gemeinsame Entscheidungsfindung auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen zu ermöglichen.
Aktuelle Fassung vom Januar 2021, gültig bis 24.01.2026
Die vorliegende Leitlinie erläutert den arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest (AIT) zur Identifizierung von allergischem bzw. immunologischem Asthma sowie der exogen-allergischen Alveolitis (EAA) bei Patientinnen und Patienten mit Symptomen wie Husten, Giemen oder Luftnot am Arbeitsplatz einschließlich verzögerter Reaktionen.
Aktuelle Fassung vom Januar 2020, gültig bis 31.12.2025, z.Zt. in Überarbeitung
Das Ziel dieser S3-Leitlinienaktualisierung ist es, die bestehende systematisch entwickelte Entscheidungsgrundlage für alle behandelnden und betreuenden Berufsgruppen, Betroffenen und deren Angehörige auf einem aktuellen Forschungsstand zu halten. Die Leitlinie umfasst aktuelle, evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen zum Screening, der Diagnostik, der Behandlung und der Versorgungsorganisation.
Begleitend zur Langversion wurden der Leitlinienreport mit den zugrunde liegenden Evidenztabellen, eine Kurzfassung sowie die Kitteltaschenversionen "Factsheet Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie / Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten", "Factsheet Stationäre Behandlung" und "Factsheet Tabakentwöhnungstherapeutinnen und -therapeuten" und Vortragsfolien in deutsch und englisch veröffentlicht.
Aktuelle Fassung vom November 2020, gültig bis 09.11.2025
Die Leitlinie beschreibt Empfehlungen zur Ergebniserhebung nach neu eingetretener Querschnittlähmung (QSL). Sie beinhaltet Empfehlungen für klinische Untersuchungen und Assessments für die Beschreibung der Veränderungen auf bio-psycho-sozialer Ebene und in der Funktionsfähigkeit von Menschen mit einer Querschnittlähmung. Zur Abbildung der Wirksamkeit einer Erstbehandlung und Rehabilitation sollten bezüglich der Veränderungen spezifische Ergebniserhebungen durchgeführt werden. Da die Erkrabkung sehr komplex und indivudell sehr unterschiedlich ausgebildet ist, werden standardisierte diagnostischen Massnahmen und Assessments empfohlen. Begleitend zur Langfassung wurde der Leitlinienreport mit den zugrundeliegenden Evidenztabellen und das Systematische Review in englisch veröffentlicht.
Aktuelle Fassung vom Januar 2020, gültig bis 06.01.2025
Alle Berufsgruppen der Kardiologischen Rehabilitation (das interdisziplinäre Team) sollen angesprochen werden mit dem Ziel der Verbesserung und Vereinheitlichung der Rehabilitation, dies gilt erstmals für den gesamten deutschsprachigen Raum mit Beteiligung von Vertretern aus Österreich und der Schweiz.
Aktuelle Fassung vom August 2019, gültig bis 26.08.2024 z.Zt. in Überarbeitung
Das Ziel dieser Leitlinie ist die bestmögliche Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung. Die hier vorgestellten Empfehlungen und Hintergrundtexte sollen alle an der Behandlung und Begleitung dieser Patienten Beteiligten hierin unterstützen. Die vorliegende Leitlinie ist eine Entscheidungshilfe für die Praxis und formuliert systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen auf der Basis der bestmöglichen Evidenz (wissenschaftliche Studien) und klinischer Erfahrung durch eine große Anzahl von Experten. Sie gibt den aktuellen nationalen und internationalen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen zu den behandelten Themenbereichen wieder und soll Orientierung und Sicherheit in der Palliativversorgung vermitteln. Die Handlungsempfehlungen sind eine Entscheidungshilfe, nicht die Entscheidung selbst – diese muss immer auf die individuelle Situation des Patienten „übersetzt“ und ggf. angepasst werden.
Aktuelle Fassung vom April 2019, gültig bis 01.10.2023, z. Zt. in Überarbeitung
Primäre Immundefekte (PID) zählen zu den seltenen Erkrankungen und werden nach der International Union of Immunological Societies (IUIS) klassifiziert. Es gibt keine gesicherten, vollständigen Daten darüber, wie viele Menschen in Deutschland an einem primären Immundefekt leiden. Im 2009 etablierten deutschen PID-Register waren 2018 insgesamt 2675 Patienten erfasst. Hiervon leiden 1471 Patienten führend an Antikörpermangelerkrankungen. Auch aus den europäischen Register-Daten ist bekannt, dass Patienten mit angeborenen Antikörpermangelerkrankungen mit einem Anteil von >50% die größte registrierte Patientengruppe darstellen. Diese Erkrankungen werden im folgenden als „primäre Antikörpermangelerkrankungen“ bezeichnet. Die Leitlinie beschränkt sich auf die Therapie dieser Erkrankungsgruppe.
Aktuelle Fassung vom Januar 2019, gültig bis 30.01.2024
Die vorgelegte Begutachtungsleitlinie beschreibt die medizinischen und juristischen Grundlagen des Sachverständigenbeweises einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Sie verfolgt das Ziel, medizinische Sachverständige zu unterstützen und zu Begutachtende und Auftraggeber vor willkürlichen und wissenschaftlich nicht hinreichend begründeten Einschätzungen zu schützen. In einzelnen Abschnitten werden die Rolle des Gutachters und die an ihn gestellten Anforderungen in den unterschiedlichen Versicherungs-und Rechtsgebieten ebenso dargestellt, wie Fragen der gutachterlichen Haftung und Vergütung.
Aktuelle Fassung vom März 2018, gültig bis 04.03.2023 z.Zt. in Überarbeitung
Der Pneumothorax ist ein verbreitertes Krankheitsbild, welches in Deutschland bei Männern in der Häufigkeit von 20 pro 100.000, bei Frauen bei 6 pro 100.000 auftritt und als Notfallindikation zur stationären Behandlung gesehen wird. Jede Abteilung mit Notfallversorgungscharakter im Krankenhaus davon betroffen. Bei etwa 10.000 Ereignissen pro Jahr bei 2.000 Krankenhäusern in Deutschland wird jedes Krankenhaus im Mittel etwa 5-6 x pro Jahr mit diesem Krankheitsbild als Notfall konfrontiert. Dies häufig von Ärzten im Ausbildungsstatus und häufig auch von Patienten, die sich erstmalig mit diesem Krankheitsbild auseinandersetzen müssen. Da zudem die medizinische Versorgung sehr unterschiedlich durchgeführt wird, mit unter Umständen erheblichen Folgen für die Betroffenen, ist die Implementierung einer interdisziplinären aktuellen evidenzbasierten Leitlinie zum Spontanpneumothorax anzustreben.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2017, gültig bis 30.11.2022 z.Z. in Überarbeitung
Bei der vorliegenden Leitlinie handelt es sich um eine Aktualisierung der „Empfehlungen zur kalkulierten parenteralen Initialtherapie bakterieller Erkrankungen bei Erwachsenen“ aus dem Jahr 2010.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2016, gültig bis 22.12.2021, z.Z. in Überarbeitung
Bei der 2016 veröffentlichten Leitlinie Schlafbezogene Atmungsstörungen handelt es sich um ein Update des Kapitels „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ der 2009 in der Zeitschrift Somnologie publizierten S3-Leitlinie "Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen" (Somnologie 2009; 13:4-160). Zu den Schlafbezogenen Atmungsstörung gehört die obstruktive Schlafapnoe, die zentrale Schlafapnoe und die schlafbezogene Hypoventilation/schlafbezogene Hypoxämie. Diese Leitlinie richtet sich an ärztliche und nichtärztliche Berufsgruppen (z.B. Psychologen, Naturwissenschaftler), Pflegepersonal, Selbsthilfegruppen und interessierte Laien. 2020 erschien eine Teilaktualisierung auf S3-Niveau zu ausgewählten Kapiteln der Diagnostik, so zur klinische Untersuchung, Polysomnografie, Polygrafie sowie Diagnostik mit reduzierten und alternativen Systemen, und der Therapie, hier zur Lagetherapie und chirurgischen Verfahren der schlafbezogenen Atmungsstörungen. Ebenfalls aktualisiert wurden die Kapitel zur obstruktiven Schlafapnoe und Demenz und zur schlafbezogenen Hypoventilation/schlafbezogenen Hypoxämie. Hinsichtlich der übrigen Empfehlungen und Kapitel wurde die Gültigkeit der Leitlinie bis Dezember 2021 verlängert. 2023 wurde zur Leitlinie das Amendment zu "Schlafbezogenen Atmungsstörungen des Erwachsenen / Therapie der residualen Tagesschläfrigkeit bei obstruktiver Schlafapnoe unter Therapie" unter Koordination von S. Zaremba und S.A. Stuck veröffentlicht, mit dem das betreffende Kapitel in der Leitlinie aktualisiert wurde.
gültig bis 06.11.2022, z.Zt. in Überarbeitung
Bei Veröffentlichung der Leitlinie zeigten epidemiologische Daten seit 2015 einen Anstieg der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter. Zudem ist auch in Deutschland ein Anstieg von Infektionen mit gegenüber Tuberkulosemedikamenten resistenten Erregern zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang stellt die Diagnose, Prävention und Therapie der Tuberkulose vor allem im Kindesalter eine Herausforderung dar. Aktualisierte Dosierungsempfehlungen berücksichtigen die altersabhängige Pharmakokinetik in der Therapie der medikamentensensiblen, aber auch resistenten Tuberkulose. Darüber hinaus werden die Themen perinatale Exposition und Erkrankung sowie die im Kindesalter häufigeren extrapulmonalen Manifestationsformen gesondert behandelt.