Nationale Versorgungs Leitlinien (NVL)
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) ist eine gemeinsame Initiative von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zur Qualitätsförderung in der Medizin. Mit Asthma und COPD stehen zwei Volkskrankheiten im Programm der NVL, die Kernaufgaben der Pneumologie sind. Viele Mitglieder der DGP gehören- auch als Vertreter anderer Fachgesellschaften - zu den Autorinnen und Autoren der NVL Asthma und NVL COPD. Mit Herzinsuffizienz ist die DGP an einer weiteren NVL bteiligt.
gültig bis 25.06.2026
Wegen der Fülle der Themen überarbeitet die Leitliniengruppe die NVL COPD in mehreren Schritten. Die nun vorliegende Teilpublikation der 2. Auflage beinhaltet die "Definition und Epidemiologie", "Diagnostik und Monitoring", "Tabakentwöhnung", "Nicht-medikamentöse Therapie", "Medikamentöse Therapie", "Medizinische Rehabilitation" sowie "Versorgungskoordination". Weitere Kapitel folgen im nächsten Schritt, darunter zum Beispiel "Exazerbation" oder "Palliativmedizinische Versorgung".
gültg bis 07.09.2025
Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassen-ärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesell-schaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die 4. Auflage der NVL Asthma konsentiert. Bei der Formulierung der Schlüsselfragen, Eckpunkte und Empfehlungen zur Versorgung von Menschen mit Asthma orientierten sich die Autoren an den Ausführungen der 2. Auflage der NVL Asthma. Nach der Teilveröffentlichung der 3. Auflage der NVL Asthma im September 2018 bildete die Arbeit an der 4. Auflage eine nahtlose Fortsetzung.
Hier finden Sie Informationen zur zugehörigen Patientenleitlinie: Asthma.
24.10.2024
Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll die sektorenübergreifende Versorgung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz verbessern. Die Empfehlungen betreffen daher sowohl die Versorgung im gesamten ambulanten Bereich, als auch in Teilaspekten des stationären Bereichs (Behandlung der akuten Dekompensation, invasive Therapien). Außerdem definiert die NVL die Übergänge zwischen primärärztlicher und spezialfachärztlicher Ver-sorgung sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.